Habilitation
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ha·bi·li·ta·ti·on, Plural: Ha·bi·li·ta·ti·o·nen
Aussprache:
IPA [habilitaˈt͡si̯oːn]
Bedeutungen:
[1] höchstrangige Hochschulprüfung, mit der die Lehrbefähigung (Facultas Docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs habilitieren mit den Derivatemen (Ableitungsmorphemen) -at und -ion; das Wort ist seit dem 19. Jahrhundert belegt.
Beispiele:
[1] „Eine Habilitation ist im Lebenslauf von Schavans Doktorvater nicht vermerkt.“
Übersetzungen:


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