Haftbefehl
Substantiv, m:

Worttrennung:
Haft·be·fehl, Plural: Haft·be·feh·le
Aussprache:
IPA [ˈhaftbəˌfeːl]
Bedeutungen:
[1] verbindliche Anweisung, eine bestimmte Person in Haft zu nehmen
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Haft und Befehl
Beispiele:
[1] Gegen ihn lag schon seit Monaten ein Haftbefehl vor.
[1] „Gegen die Finkelsteins lag kein Haftbefehl vor – wenigstens damals noch nicht, im Jahre 1936.“
Übersetzungen:


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