Handelsverbot
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Han·dels·ver·bot, Plural: Han·dels·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA [ˈhandl̩sfɛɐ̯ˌboːt]
- [1] Verbot, mit bestimmten Waren Handel zu treiben
- Determinativkompositum aus Handel und Verbot mit dem Fugenelement -s
- [1] „Doch immer mehr Staaten setzen das Handelsverbot um und nehmen den Menschenhändlern damit ihre Kundschaft, bald bleibt nur das kleine Kuba als Abnehmer.“
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