Handelsverbot
Substantiv, n:

Worttrennung:
Han·dels·ver·bot, Plural: Han·dels·ver·bo·te
Aussprache:
IPA [ˈhandl̩sfɛɐ̯ˌboːt]
Bedeutungen:
[1] Verbot, mit bestimmten Waren Handel zu treiben
Herkunft:
Determinativkompositum aus Handel und Verbot mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Doch immer mehr Staaten setzen das Handelsverbot um und nehmen den Menschenhändlern damit ihre Kundschaft, bald bleibt nur das kleine Kuba als Abnehmer.“



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