Hausherr
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Haus·herr, Plural: Haus·her·ren
Aussprache:
- IPA [ˈhaʊ̯sˌhɛʁ]
- [1] Person, die in einer Familie die Entscheidungen fällt
- [2] Person, die ein Haus/mehrere Häuser besitzt
- [3] Sport: Verein, der auf dem eigenen Platz spielt
- Determinativkompositum aus Haus und Herr
- [1] Familienoberhaupt, Haushaltsvorstand
- [2] Hausbesitzer, Hauseigentümer
- [3] Platzverein
- [1] Wegen des Lärms wollten sie mit dem Hausherrn sprechen.
- [1] „Der Hausherr war untröstlich, daß er ihnen nicht einmal etwas zu trinken oder zu rauchen anbieten konnte.“
- [2] Der Hausherr entscheidet, welchen Mieter er akzeptiert.
- [2] „Der Hausherr, der das Haus im Jahre 1919 verkaufte und im Jahre 1923 wieder erwarb, ist neuer Eigentümer im Sinne des § 19 Abs 3 MG.“
- [3] Die Hausherren verloren schließlich doch noch das Spiel.
- englisch: [1] head of the household; [2] landlord
- französisch: [2] propriétaire m
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