Hausherr
Substantiv, m:

Worttrennung:
Haus·herr, Plural: Haus·her·ren
Aussprache:
IPA [ˈhaʊ̯sˌhɛʁ]
Bedeutungen:
[1] Person, die in einer Familie die Entscheidungen fällt
[2] Person, die ein Haus/mehrere Häuser besitzt
[3] Sport: Verein, der auf dem eigenen Platz spielt
Herkunft:
Determinativkompositum aus Haus und Herr
Synonyme:
[1] Familienoberhaupt, Haushaltsvorstand
[2] Hausbesitzer, Hauseigentümer
[3] Platzverein
Beispiele:
[1] Wegen des Lärms wollten sie mit dem Hausherrn sprechen.
[1] „Der Hausherr war untröstlich, daß er ihnen nicht einmal etwas zu trinken oder zu rauchen anbieten konnte.“
[2] Der Hausherr entscheidet, welchen Mieter er akzeptiert.
[2] „Der Hausherr, der das Haus im Jahre 1919 verkaufte und im Jahre 1923 wieder erwarb, ist neuer Eigentümer im Sinne des § 19 Abs 3 MG.“
[3] Die Hausherren verloren schließlich doch noch das Spiel.
Übersetzungen:


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