Hausherrin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Haus·her·rin, Plural: Haus·her·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈhaʊ̯sˌhɛʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Dame, die in einer Familie/Organisation Entscheidungen fällen kann; Ehefrau des Hausherrn
[2] Dame, die ein Haus/mehrere Häuser besitzt
Herkunft:
[1] Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Hausherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Die Hausherrin war offensichtlich alleine zu Hause, was mir nicht passte, weil sie uninteressanter und besonnener war als ihr Ehemann.“
[1] „Die Hausherrin des achtzehnten Jahrhunderts trug ständig einen riesigen Schlüsselbund um die Taille, die mehr dem Schutz vor Langfingern im eigenen Haus als dem vor Einbrechern diente.“
[1] „Als freundlicher Gast folgte ich den Bitten der Hausherrin und prostete den verbleibenden Männern am Tisch zu.“
[1] „Doch als die Hausherrin vorschlug, uns ihre Kapelle zu zeigen, schützte ich Müdigkeit vor, die sich prompt einstellte nach soviel gutem Essen und Trinken.“
[2] Eine Versicherung ist die Hausherrin dieses Gebäudes.
Übersetzungen:


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