Hausherrin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Haus·her·rin, Plural: Haus·her·rin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈhaʊ̯sˌhɛʁɪn]
- [1] Dame, die in einer Familie/Organisation Entscheidungen fällen kann; Ehefrau des Hausherrn
- [2] Dame, die ein Haus/mehrere Häuser besitzt
- [1] „Die Hausherrin war offensichtlich alleine zu Hause, was mir nicht passte, weil sie uninteressanter und besonnener war als ihr Ehemann.“
- [1] „Die Hausherrin des achtzehnten Jahrhunderts trug ständig einen riesigen Schlüsselbund um die Taille, die mehr dem Schutz vor Langfingern im eigenen Haus als dem vor Einbrechern diente.“
- [1] „Als freundlicher Gast folgte ich den Bitten der Hausherrin und prostete den verbleibenden Männern am Tisch zu.“
- [1] „Doch als die Hausherrin vorschlug, uns ihre Kapelle zu zeigen, schützte ich Müdigkeit vor, die sich prompt einstellte nach soviel gutem Essen und Trinken.“
- [2] Eine Versicherung ist die Hausherrin dieses Gebäudes.
- russisch: [1]
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