Hausverbot
Substantiv, n:

Worttrennung:
Haus·ver·bot, Plural: Haus·ver·bo·te
Aussprache:
IPA [ˈhaʊ̯sfɛɐ̯ˌboːt]
Bedeutungen:
[1] durch den Eigentümer oder einen dazu Bevollmächtigten angeordnetes Verbot, ein Grundstück oder eine Wohnung zu betreten
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Haus und Verbot
Beispiele:
[1] „Olaf Glaesekers Büro liegt zwar nicht im Schloss Bellevue selbst, sondern räumlich sichtbar getrennt im Abteilungsbau des Amtes nahe der Siegessäule. Dennoch sind die Durchsuchung und das faktisch ausgesprochene befristete Hausverbot ein bemerkenswerter Vorgang.“
[1] „Ich bin kein Fan der Kakophonie, und vor allem will ich kein Hausverbot bei dieser wunderbaren Institution riskieren.“
[1] „«Erteil ihm ein Hausverbot», rief Frieda von der Tür.“
[1] „Die Mannschaft hatte also quasi drei Tage Hausverbot.“
Übersetzungen:


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