Hauswirt
Substantiv, m:

Worttrennung:
Haus·wirt, Plural: Haus·wir·te
Aussprache:
IPA [ˈhaʊ̯sˌvɪʁt]
Bedeutungen:
[1] der Eigentümer oder Besitzer eines Hauses, der Wohnungen in diesem Haus vermietet
Herkunft:
Die althochdeutsche und mittelhochdeutsche Vorform lautete hûswirt, verwandte Wörter sind das mittelniederdeutsche huswërt, das mittelniederländische huuswaert und das altfranzösische huswërde.
Beispiele:
[1] Der Hauswirt ermahnt seine Mieter regelmäßig, die Haustreppe zu wischen.
Übersetzungen:


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