Herausgeber
Substantiv, m:

Worttrennung:
He·r·aus·ge·ber, Plural: He·r·aus·ge·ber
Aussprache:
IPA [hɛˈʁaʊ̯sˌɡeːbɐ]
Bedeutungen:
[1] eine Person oder Personengruppe, die für die Veröffentlichung von künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken in Wort, Schrift, Ton oder Bild rechtlich und publizistisch verantwortlich zeichnet
[2] eine Person, die die journalistische Leitlinie eines periodischen Mediums (Zeitschrift etc.) bestimmt und deren Umsetzung überwacht
[3] Wertpapierrecht: Emittent einer Wandelanleihe oder einer Umtauschanleihe
Herkunft:
Substantivierung durch Derivation des Verbs herausgeben mit dem Suffix -er
Synonyme:
[1, 2] Editor, im Sprachgebrauch synonym (im Medienrecht nicht): Verleger
[3] Ausgeber, Emittent
Gegenwörter:
[1, 2] Autor, Buchhändler, Hersteller, Kolporteur, Medieninhaber, Medienmitarbeiter, Urheber
[3] Anleiheninhaber, Anleihennehmer, Finanzberater, Sparer
Beispiele:
[1] Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
[1] Ich halte es für ehrlicher, wenn sich von nun an die Verleger ›Herausgeber‹ nennen. Denn näher betrachtet sind sie es.
[2] Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist … 9. "Herausgeber": wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt; …
[2] Auf jedem periodischen Medienwerk sind zusätzlich die Anschriften des Medieninhabers und der Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben.
[3] Der Herausgeber sichert dem Anleiheninhaber eine feste Laufzeit und einen festen Zinssatz zu, der deutlich unterhalb des Kapitalmarktzinses liegt.
[3] Die Ausfertigungen der Edikte und die Mitteilungen über Verlustanzeigen sind dem Herausgeber erst zu übersenden, wenn das Entgelt für die Einschaltung entrichtet worden ist.
Übersetzungen:


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