Herrenhaus
Substantiv, n:

Worttrennung:
Her·ren·haus, Plural: Her·ren·häu·ser
Aussprache:
IPA [ˈhɛʁənˌhaʊ̯s]
Bedeutungen:
[1] Haus, das von dem Besitzer eines landwirtschaftlichen Anwesens bewohnt wird
[2] obere Kammer eines Parlamentes
Herkunft:
Determinativkompositum aus Herr, Fugenelement -en und Haus
Beispiele:
[1] „Aus dem Schornstein des Herrenhauses stieg kein Rauch auf, und aus den Unterkünften der Sklaven war kein Laut zu hören.“
[1] „Die Südseite des Herrenhauses ist fast vollständig mit wildem Wein bewachsen, der im Herbst dunkelgrün bis dunkelrot leuchtet.“
[1] „So konnte er sich ein neues Herrenhaus in einem wohlhabenden Vorort von Johannesburg leisten.“
[1] „Kämen die Herrschaften zurück, würden sie die geraubten Dinge in einer feierlichen Prozession ins Herrenhaus tragen und behaupten, sie hätten sie nur an sich genommen, um sie vor den Franzosen zu schützen.“
[2] „Ungarische Adelige waren im Herrenhaus, dem Oberhaus des österreichischen Reichsrates, nicht vertreten.“
[2] „Mit Gesetz vom 26. Jänner 1907 […] wurden die gleichzeitige Berufung ins Herrenhaus und die Ausübung eines Mandats des Abgeordnetenhauses ausgeschlossen.“
[2] „Das Preußische Herrenhaus (1850) war die Erste Kammer der Legislative in Preußen.“
Übersetzungen:


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