Hiebwaffe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Hieb·waf·fe, Plural: Hieb·waf·fen
Aussprache:
IPA [ˈhiːpˌvafə]
Bedeutungen:
[1] eine längliche (metallene) Waffe, die sich meist durch eine breitere Fläche und geschärfte Kanten auszeichnet, im Gegensatz zu einer Stichwaffe aber über keine echte Spitze verfügen muss. Sie wird benutzt, um dem Gegner durch Muskelkraft und die Schärfe der Klinge Verletzungen beizubringen
Herkunft:
Zusammensetzung (Determinativkompositum) aus Hieb und Waffe
Gegenwörter:
[1] Stichwaffe, Schusswaffe
Beispiele:
[1] Er starb an einer Verletzung durch eine Hiebwaffe.
[1] Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft wird bestraft: wer bei einer Schlägerei, in welche er nicht ohne sein Verschulden hineingezogen worden ist, oder bei einem Angriff sich einer Schuß-, Stich-, oder Hiebwaffe oder eines anderen gefährlichen Instruments bedient; (§ 367 Nr. 10 StGB-Deutsches Reich)
Übersetzungen:


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