Hoheit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ho·heit, Plural: Ho·hei·ten
Aussprache:
IPA [ˈhoːhaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Anrede für Adlige, in der Regel Herzöge
[2] Souveränität eines Landes über seinen eigenen Bereich
[3] grundlegende (persönliche) Würde und Erhabenheit
Herkunft:
spätmittelhochdeutsch hôchheit (mitteldeutsch hôcheit) „Hoheit, Erhabenheit“, frühneuhochdeutsch noch bis ins 17. Jahrhundert hochheit bevor es die heutige Form annimmt
Hoheit und Ableitungen davon bilden eine Ausnahme des in der Rechtschreibreform von 1996 beschlossenen Erhalts des Stammprinzips in Komposita (Hoheit statt *Hohheit, zusammen mit Mittag statt *Mitttag, dennoch statt *dennnoch, Drittel statt *Dritttel, Achtel statt *Achttel)
Beispiele:
[1] „Eure Hoheit, …!“
[2] „So zählt es in Deutschland zur Hoheit der Bundesländer, über Fragen von Bildung und Kultur zu entscheiden.“
[2] „Später war es abwechselnd unter der Hoheit der Byzantiner, Karolinger und Venezianer, bis es sich als teilsouveräner Stadtstaat der Habsburgermonarchie anschloss.“
Übersetzungen:


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