Hoheitsgebiet
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ho·heits·ge·biet, Plural: Ho·heits·ge·bie·te
Aussprache:
IPA [ˈhoːhaɪ̯t͡sɡəˌbiːt]
Bedeutungen:
[1] unter der Souveränität eines Staates stehendes Gebiet
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Hoheit und Gebiet sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Staatsgebiet
Beispiele:
[1] „Das Gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet wird gebildet aus den Flüssen Mosel, Sauer und Our, wo diese an der Grenze zwischen Luxemburg und Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland verlaufen.“
[1] „Jenseits der linken Leitplanke endet hier Georgiens Hoheitsgebiet.“
[1] „In der Verlautbarung wird extra präzisiert, dass das Hoheitsgebiet des Landes auch den Kontinentalsockel an der Küste umfasst.“
Übersetzungen:


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