Hoheitsgewalt
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ho·heits·ge·walt, Plural: Ho·heits·ge·wal·ten
Aussprache:
IPA [ˈhoːhaɪ̯t͡sɡəˌvalt]
Bedeutungen:
[1] das Recht und die durchsetzbare Macht (die Hoheit, die Gewalt) an einem bestimmten Ort (besonders als Staat) zu bestimmen
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Hoheit, -s und Gewalt
Beispiele:
[1] „Für den Gerichtshof entscheidend war die Frage, ob der extraterritoriale Akt des Bombardements grundsätzlich geeignet war, die Beschwerdeführer unter die Hoheitsgewalt der beklagten Staaten zu bringen. Dabei stellte der Gerichtshof folgende Überlegungen an. Primär sei die Hoheitsgewalt eines Staates territorial bestimmt.“
[1] „Er verliert seine Hoheitsgewalt über den Verfolgten nicht als bloße Folge des Übertritts in den fremden Hoheitsbereich, sondern er gibt sie mit der Annahme des Auslieferungsersuchens - wenn auch durch die amtliche Übergabe des Verfolgten bedingt — auf.“



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