Hoheitsrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ho·heits·recht, Plural: Ho·heits·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈhoːhaɪ̯t͡sˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] die Erlaubnis (das Recht) Dinge zu tun, die einer Macht/Staatsmacht zustehen
Beispiele:
[1] Die Ausübung der Gerichtsbarkeit ist ein Hoheitsrecht des Staats.
[1] Der König verzichtete im frischeroberten Land zunächst auf viele Hoheitsrechte, wie auf die Erhebung von Zöllen, Weg- und Geleitgeld und das Münzrecht.



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