Inanspruchnahme
Substantiv, f:

Worttrennung:
In·an·spruch·nah·me, Plural: In·an·spruch·nah·men
Aussprache:
IPA [ɪnˌʔanʃpʁʊxˌnaːmə]
Bedeutungen:
[1] nur Singular: von einem geschriebenen, verbürgten Recht Gebrauch machen; Recht auf Wiedergutmachung
[2] bedingt Singular: persönliche Belastung die einen beansprucht; Belastung
[3] durch Gebrauch beanspruchte Dinge oder Sachen; Verschleiß, Abnutzung
Synonyme:
[1] Anforderung, Beanspruchung, Verwendung
[2] Anstrengung, Belastung, Mühe
[3] Beanspruchung, Belastung, Gebrauch, Verwendung
Beispiele:
[1] Die Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie ist, für einen Kaufgegenstand, gesetzlich geregelt.
[2] Jede Mutter oder Oma lässt sich von ihre Kindern oder Enkelkindern, durch freundliche Inanspruchnahme, jederzeit gerne bitten.
[2] „Auf der anderen Seite fühlt man sich durch dauernde Inanspruchnahme genervt.“
[3] Handwerkszeug unterliegt, durch starken Gebrauch, einer erheblichen Inanspruchnahme bis hin zum Defekt.



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