Inanspruchnahme
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- In·an·spruch·nah·me, Plural: In·an·spruch·nah·men
Aussprache:
- IPA [ɪnˌʔanʃpʁʊxˌnaːmə]
- [1] nur Singular: von einem geschriebenen, verbürgten Recht Gebrauch machen; Recht auf Wiedergutmachung
- [2] bedingt Singular: persönliche Belastung die einen beansprucht; Belastung
- [3] durch Gebrauch beanspruchte Dinge oder Sachen; Verschleiß, Abnutzung
- [1] Anforderung, Beanspruchung, Verwendung
- [2] Anstrengung, Belastung, Mühe
- [3] Beanspruchung, Belastung, Gebrauch, Verwendung
- [1] Die Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie ist, für einen Kaufgegenstand, gesetzlich geregelt.
- [2] Jede Mutter oder Oma lässt sich von ihre Kindern oder Enkelkindern, durch freundliche Inanspruchnahme, jederzeit gerne bitten.
- [2] „Auf der anderen Seite fühlt man sich durch dauernde Inanspruchnahme genervt.“
- [3] Handwerkszeug unterliegt, durch starken Gebrauch, einer erheblichen Inanspruchnahme bis hin zum Defekt.
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