Inhaber
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- In·ha·ber, Plural: In·ha·ber
Aussprache:
- IPA [ˈɪnˌhaːbɐ]
- [1] umgangssprachlich, (unjuristischer Sprachgebrauch): jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
- [2] Träger eines bestimmten Titels
- [3] Deutschland, Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht
- belegt seit dem 14. Jahrhundert; Ableitung vom Stamm des Verbs innehaben mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er (plus Kürzung von inne zu in)
- [1] umgangssprachlich: Besitzer, Eigentümer
- [2] Träger
- [3] Eigentümer
- [1] Der Inhaber des Restaurants beschwerte sich bei der Polizei über vandalierende Jugendliche.
- [1] „Die Inhaber vermieteten ihren Gasthof seit vielen Jahren an Vereine, die nicht unbedingt große öffentliche Präsenz anstrebten.“
- [1] „Auch zu Inhabern des grünen Turbans kamen wir.“
- [1] „Ein zweiter Glücksfall sind Herr und Frau Gleumann, die Inhaber der Klenziner Mühle.“
- [2] Der erste Inhaber des Bundesverdienstkreuzes war der Bergmann Franz Brandl.
- [3] Der Inhaber einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.
- englisch: [1] proprietary, owner
- französisch: [1] propriétaire m; [1, 2] détenteur m; [2, 3] titulaire m
- russisch: [1] владелец m; [2] обладатель m, носитель m; [3] правообладатель m
- spanisch: [1] propietario m; [2, 3] titular m f
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