Inhaber
Substantiv, m:

Worttrennung:
In·ha·ber, Plural: In·ha·ber
Aussprache:
IPA [ˈɪnˌhaːbɐ]
Bedeutungen:
[1] umgangssprachlich, (unjuristischer Sprachgebrauch): jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
[2] Träger eines bestimmten Titels
[3] Deutschland, Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht
Herkunft:
belegt seit dem 14. Jahrhundert; Ableitung vom Stamm des Verbs innehaben mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er (plus Kürzung von inne zu in)
Synonyme:
[1] umgangssprachlich: Besitzer, Eigentümer
[2] Träger
Gegenwörter:
[3] Eigentümer
Beispiele:
[1] Der Inhaber des Restaurants beschwerte sich bei der Polizei über vandalierende Jugendliche.
[1] „Die Inhaber vermieteten ihren Gasthof seit vielen Jahren an Vereine, die nicht unbedingt große öffentliche Präsenz anstrebten.“
[1] „Auch zu Inhabern des grünen Turbans kamen wir.“
[1] „Ein zweiter Glücksfall sind Herr und Frau Gleumann, die Inhaber der Klenziner Mühle.“
[2] Der erste Inhaber des Bundesverdienstkreuzes war der Bergmann Franz Brandl.
[3] Der Inhaber einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch