innehaben
Verb:

Worttrennung:
in·ne·ha·ben, Präteritum: hat·te in·ne, Partizip II: in·ne·ge·habt
Aussprache:
IPA [ˈɪnəˌhaːbn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: etwas (zumeist ein Amt, eine Stellung oder Position) einnehmen, bekleiden
[2] transitiv, gehoben: etwas besitzen, über etwas verfügen
[3] transitiv, veraltet: beherrschen, verstehen, wissen
Herkunft:
Das Verb stammt vom mittelhochdeutschen inne haben ab. Im Frühneuhochdeutschen gab es zudem inhaben. Womöglich besteht außerdem eine Verbindung zum althochdeutschen innehabēn ‚im Körper behalten‘.
Synonyme:
[1] bekleiden, einnehmen
[2] besitzen
Beispiele:
[1] Herr Meier hat das Amt des Bürgermeisters inne.
[1] Es ist nicht zwingend so, dass der Ministerpräsident eines Bundeslandes die Stimmführerschaft im Bundesrat innehat.
[1] Nur um deine Schulden bei mir nicht zurückzahlen zu müssen, behauptest du, du habest keine gutbezahlte Position inne!
[2] Nachdem ich diese Wohnung drei Jahre innehatte, ziehe ich jetzt in eine größere um.
[2] „Die übrigen Ruinen, noch merkwürdiger als die ersten, zu sehen hinderte ihn ein die Gegend innehabender unfreundlicher Araberstamm.“
[3] „Ich habe nicht gesagt, dass ich die französische Sprache bis zur Vollkommenheit innehätte.
[3] Ich habe die Philosophie des Immanuel Kant nun wahrlich nicht inne.
Übersetzungen:


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