Inspektor
Substantiv, m:

Worttrennung:
In·s·pek·tor, Plural: In·s·pek·to·ren
Aussprache:
IPA [ɪnˈspɛktoːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] Person, die etwas inspiziert
[2] ein im öffentlichen Dienst befindlicher Beamter
Herkunft:
im 16. Jahrhundert entlehnt aus lateinisch inspector, „Besichtiger, Prüfer“; vergleiche Inspektion, inspizieren
Beispiele:
[1] Der Inspektor hat seine Untersuchung abgeschlossen.
[2] Im Mordfall sind die Inspektoren noch nicht weit fortgeschritten.
[2] „Ein Inspektor ist ein beamteter Schnüffler, einer, der sich in das Leben anderer Menschen einmischt und unter dem Teppich nachschaut, was sich darunter so zusammengesammelt hat.“
[2] „Aha, na da werden sich die hunderten jungen Kokllegen [sic!], die alle nach ihrer Dienstprüfung diesen Dienstgrad (nicht Berufstitel) führen müssen aber bedanken für diese Definition, Herr Rebhandl… ich finde es immer wieder interessant, wie der »Inspektor gibts kaan«-Sager interpretiert wird… gibts dazu irgendwas quasi »offizielles«?“
Übersetzungen:


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