Intendant
Substantiv, m:

Worttrennung:
In·ten·dant, Plural: In·ten·dan·ten
Aussprache:
IPA [ɪntɛnˈdant]
Bedeutungen:
[1] (künstlerischer) Leiter einer Oper, eines Theaters oder eines Rundfunksenders
[2] oberster Verantwortlicher einer militärischen Verwaltungsbehörde
Herkunft:
von lateinisch intendere „seine Aufmerksamkeit auf etwas richten“ (vergleiche auch Intention); über das Partizip Präsens superintendens „seine Aufmerksamkeit stark auf etwas richtend“, und altfranzösisch surintendant, gekürzt zu französisch intendant, in dieser Form ins Deutsche entlehnt, bezeichnet Intendant den Aufseher, Leiter eines Theaters. Das Wort ist seit dem 18. Jahrhundert belegt.
Beispiele:
[1] Claus Peymann ist ein deutscher Theaterregisseur und derzeit Intendant des Berliner Ensembles.
[1] „Doch früher oder später wird es auch die Intendanten von ARD und ZDF beschäftigen und ihnen eine neue Debatte über ihre Gebührenmilliarden bescheren.“
[2] „Die im vorliegenden Repertorium erschlossenen Akten entstanden in der Korpsintendantur, die außer dem Geschäftsbereich des Intendanten, bzw. der Behördenleitung (einschließlich Innerer Dienst) in folgende Abteilungen untergliedert war:…“
Übersetzungen:


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