Irrung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ir·rung, Plural: Ir·run·gen
Aussprache:
IPA [ˈɪʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] ältere Wortform: Fehlvorstellung, in der man sich irrt
Herkunft:
von mittelhochdeutsch irrunge
Beispiele:
[1] Die Gründe der Anfechtung der Anerkennung sind die gewöhnlichen Gründe der Rechtsgeschäftsanfechtung, also Irrung, Zwang oder Arglist.
[1] „O das gefällt mir nimmermehr und deutet; Auf eine schwere Irrung der Natur!“



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