Irrung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ir·rung, Plural: Ir·run·gen
Aussprache:
- IPA [ˈɪʁʊŋ]
- [1] ältere Wortform: Fehlvorstellung, in der man sich irrt
- von mittelhochdeutsch irrunge
- [1] Die Gründe der Anfechtung der Anerkennung sind die gewöhnlichen Gründe der Rechtsgeschäftsanfechtung, also Irrung, Zwang oder Arglist.
- [1] „O das gefällt mir nimmermehr und deutet; Auf eine schwere Irrung der Natur!“
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