Jüngstes Gericht
Substantiv, n, Wortverbindung, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Jüngs·tes Ge·richt, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈjʏŋstəs ɡəˈʁɪçt]
Bedeutungen:
[1] Religion / Theologie: das das Weltgeschehen abschließende, allgemeine göttliche Gericht am Ende der Zeiten
Herkunft:
Superlativ von jung und Gericht – gemeint ist das „letzte“ Gericht
Synonyme:
[1] Gottesgericht, Jüngster Tag, Nacht ohne Morgen, Letztes Gericht, Weltgericht
Gegenwörter:
[1] Partikulargericht
Beispiele:
[1] Entsprechend der Bedeutung des Jüngsten Gerichts im christlichen Mittelalter findet man zahlreiche bildliche Darstellungen von der Romanik bis in die Renaissance, vor allem aber in der Gotik.
[1] „Das Jünste Gericht wird in Filmen so gut wie nie dargestellt, weil die Regisseure ihren Zuschauern wahrscheinlich nicht vorzeitig die gute Laune verderben wollen.“
Übersetzungen:


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