Jugendlicher
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Ju·gend·li·cher, Plural: Ju·gend·li·che
Aussprache:
IPA [ˈjuːɡəntlɪçɐ]
Bedeutungen:
[1] junge männliche Person zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa vom 13. bis zum 21., gegebenenfalls auch bis zum 25. Lebensjahr
[2] Recht: männliche Person, die zwischen 14 und 18 Jahre alt ist
Herkunft:
Ableitung des Substantivs aus dem Adjektiv jugendlich durch Konversion
Synonyme:
[1] Halbwüchsiger
Gegenwörter:
[1, 2] Alter, Erwachsener, Greis
Beispiele:
[1, 2] Oma wurde schon wieder von Jugendlichen überfallen.
[1, 2] Ein Jugendlicher wurde neulich für sein soziales Engagement geehrt.
[1, 2] „In acht Gruppen bearbeiteten die Jugendlichen verschiedene Fragen, etwa wie türkisch-deutsche Familien ihre Mehrsprachigkeit erleben oder wie die eigene Sprache auf den Gesprächspartner wirkt.“
[1, 2] „Das habe so sein müssen, weil er von rechtsradikalen Jugendlichen aus dem mecklenburgischen Umland bedroht worden sei.“
[2] „Im Sinne dieses Gesetzes […] sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind […].“
Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung:
Ju·gend·li·cher
Aussprache:
IPA [ˈjuːɡəntlɪçɐ]
Grammatische Merkmale:
  • Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Jugendliche
  • Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Jugendliche
  • Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Jugendliche



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