Jurisdiktion
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ju·ris·dik·ti·on, Plural: Ju·ris·dik·ti·o·nen
Aussprache:
- IPA [juʁɪsdɪkˈt͡si̯oːn]
- [1] meist Singular: rechtsprechende Gewalt, Gerichtsbarkeit
- [2] meist Singular: Recht eines katholischen Kirchenvorstehers, die Gerichtsbarkeit über die Kirchenmitglieder auszuüben
- vom gleichbedeutenden lateinischen Substantiv iurisdictio, zusammengesetzt aus iuris ‚des Rechts‘ (Genitiv von ius) und dictio ‚das Sagen, Ausspruch‘
- [1] „Gemäß dem formalen Arrangement, das Hitler am darauffolgenden Tag bestätigte, sollten die von Rosenberg ernannten Reichskommissare die Jurisdiktion über die Beauftragten Himmlers in ihren Gebieten haben, […].“
- [1] „Die angesiedelten Germanen waren, obwohl sie von Theodosius im Gotenvertrag des Jahres 382 den Status von Verbündeten (foederati) erhielten, tatsächlich aber unabhängig und der römischen Jurisdiktion nicht unterworfen.“
- [1] „Nils schrie den dänischen Seeleuten zu, dieses Gebiet unterstehe seiner Jurisdiktion.“
- [1] „Als Beispiele für religiöse Witze hier nur zwei, die beim Kruzifix-Streit in Schulen und der darauffolgenden Jurisdiktion des Bundesverfassungsgerichts aufkamen.“
- englisch: [1] jurisdiction
- französisch: [1] compétence f
- italienisch: [1] giurisdizione f
- spanisch: [1] jurisdicción f
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