Jurisdiktion
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ju·ris·dik·ti·on, Plural: Ju·ris·dik·ti·o·nen
Aussprache:
IPA [juʁɪsdɪkˈt͡si̯oːn]
Bedeutungen:
[1] meist Singular: rechtsprechende Gewalt, Gerichtsbarkeit
[2] meist Singular: Recht eines katholischen Kirchenvorstehers, die Gerichtsbarkeit über die Kirchenmitglieder auszuüben
Herkunft:
vom gleichbedeutenden lateinischen Substantiv iurisdictio, zusammengesetzt aus iuris ‚des Rechts‘ (Genitiv von ius) und dictio ‚das Sagen, Ausspruch‘
Synonyme:
[1] Gerichtsbarkeit, Rechtsprechung
Beispiele:
[1] „Gemäß dem formalen Arrangement, das Hitler am darauffolgenden Tag bestätigte, sollten die von Rosenberg ernannten Reichskommissare die Jurisdiktion über die Beauftragten Himmlers in ihren Gebieten haben, […].“
[1] „Die angesiedelten Germanen waren, obwohl sie von Theodosius im Gotenvertrag des Jahres 382 den Status von Verbündeten (foederati) erhielten, tatsächlich aber unabhängig und der römischen Jurisdiktion nicht unterworfen.“
[1] „Nils schrie den dänischen Seeleuten zu, dieses Gebiet unterstehe seiner Jurisdiktion.“
[1] „Als Beispiele für religiöse Witze hier nur zwei, die beim Kruzifix-Streit in Schulen und der darauffolgenden Jurisdiktion des Bundesverfassungsgerichts aufkamen.“
Übersetzungen:


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