Jurisprudenz
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ju·ris·pru·denz, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˌjuʁɪspʁuˈdɛnt͡s]
Bedeutungen:
[1] Wissenschaft, die sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen befasst
Herkunft:
im 18. Jahrhundert vom gleichbedeutenden lateinisch iurisprudentia entlehnt
Synonyme:
[1] Jura, Jus, Rechtswissenschaft
Beispiele:
[1] Die Jurisprudenz ist seine neuentdeckte Leidenschaft.
[1] Noch bevor es vom ersten nachchristlichen Jahrhundert an zum Ausbau einer wissenschaftlichen Jurisprudenz gekommen ist, haben Philosophen wie Platon und Aristoteles Fragen nach dem Wesen des Rechts und der Gerechtigkeit gestellt.
[1] „Während Bertram bereits ein Studium der Jurisprudenz und der Philosophie absolviert hatte, lag die Schulzeit für die beiden anderen noch nicht weit zurück.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.001
Deutsch Wörterbuch