Jurist
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ju·rist, Plural: Ju·ris·ten
Aussprache:
IPA [juˈʁɪst]
Bedeutungen:
[1] jemand, der Rechtswissenschaft studiert
[2] Deutschland: jemand, der das Jurastudium mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat
Herkunft:
Jurist stammt vom mittelhochdeutschen juriste (Rechtsgelehrter) ab, was dem mittellateinischen jurista (Gelehrter des weltlichen und des kanonischen Rechts) entlehnt ist und somit schließlich auf ius (Recht, Satzung, Verordnung) zurückgeht.
Synonyme:
[1] Jurastudent
Beispiele:
[1] Unter den Studenten bilden die Juristen eine besondere Spezies.
[1] „Trotz der Einsicht der Juristen in die Verbesserungswürdigkeit von Gesetzestexten sei noch viel zu tun.“
[2] Ein Jurist weiß, wie ein Gerichtsurteil zu lesen ist.
[2] „Sie hatte in Berlin Schauspielerin werden wollen und war in Jerusalem die Frau eines langweiligen Juristen geworden.“
[2] „Nachdem Juristen, Software-Experten und Plagiatsforscher eine Woche lang das Werk des Ministers gefilzt haben, steht fest: Guttenberg hat in seiner Doktorarbeit nicht nur vereinzelt Fremdautoren zitiert, ohne dies nach üblichem Verfahren in einer Fußnote auszuweisen.“
[2] „Leider hatten die Stadtväter die Rechnung ohne die Juristen gemacht.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.001
Deutsch Wörterbuch