Jurist
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Ju·rist, Plural: Ju·ris·ten
Aussprache:
- IPA [juˈʁɪst]
- [1] jemand, der Rechtswissenschaft studiert
- [2] Deutschland: jemand, der das Jurastudium mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat
- Jurist stammt vom mittelhochdeutschen juriste (Rechtsgelehrter) ab, was dem mittellateinischen jurista (Gelehrter des weltlichen und des kanonischen Rechts) entlehnt ist und somit schließlich auf ius (Recht, Satzung, Verordnung) zurückgeht.
- [1] Jurastudent
- [1] Unter den Studenten bilden die Juristen eine besondere Spezies.
- [1] „Trotz der Einsicht der Juristen in die Verbesserungswürdigkeit von Gesetzestexten sei noch viel zu tun.“
- [2] Ein Jurist weiß, wie ein Gerichtsurteil zu lesen ist.
- [2] „Sie hatte in Berlin Schauspielerin werden wollen und war in Jerusalem die Frau eines langweiligen Juristen geworden.“
- [2] „Nachdem Juristen, Software-Experten und Plagiatsforscher eine Woche lang das Werk des Ministers gefilzt haben, steht fest: Guttenberg hat in seiner Doktorarbeit nicht nur vereinzelt Fremdautoren zitiert, ohne dies nach üblichem Verfahren in einer Fußnote auszuweisen.“
- [2] „Leider hatten die Stadtväter die Rechnung ohne die Juristen gemacht.“
- englisch: [1] lawyer; [2] jurist
- französisch: [1] étudiant en droit m; [2] juriste
- italienisch: [2] giurista
- russisch: [2] юрист m
- spanisch: [1, 2] jurista
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