Juristin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ju·ris·tin, Plural: Ju·ris·tin·nen
Aussprache:
IPA [juˈʁɪstɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die Jura studiert hat
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Jurist mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Das Jurastudium war die Erfüllung ihres Vaters gewesen. Andrew hatte ebenfalls Ambitionen in dieser Richtung gehabt, sie selbst hatte jedoch nie in Erwägung gezogen, Juristin zu werden.“
[1] „Sie begann ein Studium der Kunstgeschichte, wechselte dann und wurde Juristin.“
Übersetzungen:


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