Juristin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ju·ris·tin, Plural: Ju·ris·tin·nen
Aussprache:
- IPA [juˈʁɪstɪn]
- [1] weibliche Person, die Jura studiert hat
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Jurist mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [1] „Das Jurastudium war die Erfüllung ihres Vaters gewesen. Andrew hatte ebenfalls Ambitionen in dieser Richtung gehabt, sie selbst hatte jedoch nie in Erwägung gezogen, Juristin zu werden.“
- [1] „Sie begann ein Studium der Kunstgeschichte, wechselte dann und wurde Juristin.“
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