Körperverletzung
Substantiv, f:

SingularPlural
Nominativdie Körperverletzungdie Körperverletzungen
Genitivder Körperverletzungder Körperverletzungen
Dativder Körperverletzungden Körperverletzungen
Akkusativdie Körperverletzungdie Körperverletzungen

Worttrennung:
Kör·per·ver·let·zung, Plural: Kör·per·ver·let·zun·gen
Aussprache:
IPA [ˈkœʁpɐfɛɐ̯ˌlɛt͡sʊŋ]
Bedeutungen:
[1] auch juristisch: Handlung, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung richtet
Herkunft:
zusammengesetzt aus den Substantiven Körper und Verletzung
Beispiele:
[1] Wer eine schwere Körperverletzung begeht, wird mit Gefängnis nicht unter 2 Jahren bestraft.
[1] „Ärztliche Behandlungen können nach dem Bundesgerichtshof den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen.“
[1] „Diese endeten in der Regel mit Körperverletzungen und erneuter Inhaftierung.“
[1] [In München war ich 2006 auf der Demo] „und habe mir auf dem Marienplatz einen Faustschlag von einem Polizisten eingefangen – dummerweise für diesen – vor laufender Kamera des Bayerischen Rundfunks. Er wurde viel später wegen Körperverletzung verurteilt.“
Übersetzungen:

[1] Handlung, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung richtet




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