Kündigung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kün·di·gung, Plural: Kün·di·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˈkʏndɪɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Recht: einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung eines Vertragsverhältnisses
[2] Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs kündigen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1] Beendigung
[2] Entlassung
Gegenwörter:
[1] Vertragsabschluss
[2] Einstellung
Beispiele:
[1] Ich schicke dem Verlag eine Kündigung für mein Zeitschriftenabonnement.
[1] „Dann ging er hinüber in sein Büro, setzte sich an seinen Schreibtisch und tippte seine Kündigung.“
[2] Heute habe ich meine Kündigung erhalten.
[2] „Das kann Kollegin Lotti nicht mit ansehen und bittet den Betriebsleiter um Rücknahme der Kündigung.“
Übersetzungen:


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