Kabinenroller
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ka·bi·nen·rol·ler, Plural: Ka·bi·nen·rol·ler
Aussprache:
IPA [kaˈbiːnənˌʁɔlɐ]
Bedeutungen:
[1] kleines Kraftfahrzeug mit drei oder vier Rädern, bei dem der Einstieg durch eine Fronttür (zum Teil zusätzlich durch eine Hecktür) oder durch Wegklappen des Karosserieoberteils erfolgt
Herkunft:
Determinativkompositum aus Kabine, Fugenelement -n und Roller
Beispiele:
[1] „Es gab den Kabinenroller bald mit Plexiglashaube und auch als Cabrio, 1954 wurde er gar vierrädrig. Dennoch bleibt er bis heute wohl das einzige Auto, das zum Einsteigen eine Anleitung brauchte.“
[1] „Alles kommt zurück, selbst der Kabinenroller feiert ein Comeback – in Form des elektrisch angetriebenen Twizy von Renault.“
[1] „Der asiatisch-amerikanische Kabinenroller der Zukunft hat allerdings kaum einen Realitätsbezug, sondern spielt vielmehr mit Formen und Nutzungsmöglichkeiten der Zukunft.“
[1] „Man betritt den T25 aufrecht, muss sich bei Regen aber sputen, denn einem Kabinenroller ähnlich öffnet der gesamte Vorderwagen inklusive Front- und Seitenscheiben über vorn angeschlagene Gelenke.“
[1] „Das geschmeidige Hightech-Mobil im Stile eines Kabinenrollers wies einen Durchschnittsverbrauch von 1,49 Liter je 100 Kilometer auf.“



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