Kampfhandlung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kampf·hand·lung, Plural: Kampf·hand·lun·gen
Aussprache:
IPA [ˈkamp͡fˌhandlʊŋ]
Bedeutungen:
[1] bewusste Beteiligung an einem laufenden Kampf
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Kampf und Handlung
Beispiele:
[1] „Für mehr als ein Jahr nach dem Ende der Kampfhandlungen blieben die Militärs die alleinigen Machthaber auf diesem Territorium.“
[1] „Im August und September 1914 wurde Gerdauen weit mehr durch direkte Kampfhandlungen zerstört als im gesamten Zweiten Weltkrieg.“
[1] „Nach Monaten der Kampfhandlungen musste Dänemark nachgeben und durch den in Wien geschlossenen Frieden wurde Schleswig-Holstein gemeinsam von Preußen und Österreich verwaltet.“
[1] „Vereinzelt kam es auch in der Zeit des Kalten Krieges zu Kampfhandlungen, an denen Uboote beteiligt waren.“
Übersetzungen:


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