Kanzlei
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kanz·lei, Plural: Kanz·lei·en
Aussprache:
IPA [kant͡sˈlaɪ̯]
Bedeutungen:
[1] Büro einer Behörde, eines Rechtsanwalts oder eines Notars
Herkunft:
mittelhochdeutsch: kanzelie; aus lateinisch: cancelli = Schranken; Bedeutung von mittellateinisch: cancellaria = „Schreibstube des Kanzlers“ übertragen
Synonyme:
[1] Amtsräume, Anwaltsbüro, Behörde, Dienststelle, Notariat, Verwaltungsbehörde
schweizerisch: Office
umgangssprachlich: Kanzleistube
veraltet: Kanzellariat
Beispiele:
[1] Er betreibt seine Kanzlei gemeinsam mit zwei Kollegen.
[1] „Mitte der achtziger Jahre des 15. Jahrhunderts übernahm er als Protonotar die Leitung der städtischen Kanzlei in Erfurt.“
[1] „Gegen Mitternacht landeten wir in der Kanzlei seines Vaters, wo wir auf einem weißen Ledersofa miteinander schliefen.“
Übersetzungen:


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