Kanzleisprache
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kanz·lei·spra·che, Plural: Kanz·lei·spra·chen
Aussprache:
IPA [kant͡sˈlaɪ̯ˌʃpʁaːxə]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Schriftsprache der Kanzleien in frühneuhochdeutscher Zeit
[2] allgemein: gelegentlich für Amtssprache
Herkunft:
Determinativkompositum aus Kanzlei und Sprache
Beispiele:
[1] „An der Ausbreitung überlandschaftlicher Schreib- und Verkehrssprachen waren die Druckoffizinen im 16. Jh. so stark beteiligt, daß neben den Bezeichnungen Kanzleisprachen und ‚Geschäftssprachen‘ auch der Ausdruck ‚Druckersprachen‘ berechtigt erscheint.“
[1] „Rechtschreibung, Lautstand und Formengebung differieren immer noch erheblich, Kanzlei- und Druckersprachen verschiedener regionaler Prägung gehen immer noch nebeneinander her.“
[2] „Seit dem 13. Jahrhundert gehörte Weißrussland zu Litauen. Es machte damals den Hauptteil des Staatsgebietes aus, die Weißrussische Sprache war zu der Zeit sogar Kanzleisprache (Amtssprache. Hierzu existiert der Hauptartikel Goldenes Zeitalter (Weißrussland)).“
[2] „Kanzleisprache: erst im 18. Jh. und nur vereinzelt vorkommende Bezeichnung für die in Kanzleien gebrauchte ‚Amtssprache‘.“
[2] „In Nürnberg wird in jener oberdeutsch-ostmitteldeutschen Kolonialsprache gedruckt, die wir bereits bei Erörterung der Kanzleisprachen kennengelernt haben und für die eine einheitliche Dialektbezeichnung fehlt.“



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