Kanzler
Substantiv, m:

Worttrennung:
Kanz·ler, Plural: Kanz·ler
Aussprache:
IPA [ˈkant͡slɐ]
Bedeutungen:
[1] kurz für: Bundeskanzler / Reichskanzler
[2] an einer Universität: Leiter der Verwaltung
[3] historisch Leiter einer Kanzlei, unter anderem der königlichen beziehungsweise kaiserlichen
[4] allgemein: hoher politischer Beamter im Staatswesen
Herkunft:
mittelhochdeutsch: kanzelære; althochdeutsch: kanzellari, kanzilari; aus spätlateinisch: cancellarius, bezeichnete im Mittelalter einen Hofgeistlichen, der in einer Kanzlei, einem abgetrennten Raum, Urkunden ausfertigte; der Amtstitel ist seit dem 4. Jahrhundert bezeugt, das Wort im Deutschen seit dem 10. Jahrhundert; zu lateinisch: cancelli = Gitter, Schranken
Synonyme:
[1] Bundeskanzler,Reichskanzler
Beispiele:
[1] Der Kanzler stellte die Vertrauensfrage.
[1] Anders als etwa in Deutschland hat der österreichische Bundeskanzler gegenüber den Bundesministern weder ein Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz.
[1] Der Bundeskanzler in der Schweiz leitet die Bundeskanzlei.
[1] Otto von Bismarck übernahm das Amt des Bundeskanzlers.
[1] Doch noch hielt das Zweckbündnis von Kanzler und Oberster Heeresleitung, weil Hindenburg dem Reichskanzler noch ein zufriedenstellendes politisches Management des Krieges attestierte.
[1] „Mit den Stimmen der FDP wurde er im Oktober 1969 zum Kanzler gewählt.“
[2] Meier war Kanzler der Universität Marburg.
[2] „Der offizielle Sprecher der Universität erhob sich und nahm zur Rechten des Kanzlers Aufstellung.“
[3] Die Urkunde wurde vom Kanzler ausgestellt.
[4] In den deutschsprachigen Ländern, und nicht nur dort, gibt es seit Jahrhunderten das hochrangige Amt des Kanzlers, das je nach Funktion, Region und Zeitalter unterschiedlich ausgeprägt war.
Übersetzungen:


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