Kennung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ken·nung, Plural: Ken·nun·gen
Aussprache:
- IPA [ˈkɛnʊŋ]
- [1] allgemein: markantes, charakteristisches Merkmal, eigenes Zeichen oder die Gesamtheit charakteristischer Merkmale, Zeichen zur eindeutigen Identifizierung
- [2] Funkwesen: akustisches, elektronisches Signal, an dem eine Funkstation zu erkennen oder zu identifizieren ist
- [3] Seewesen, Geografie: Landmarke
- [4] Seewesen, Fliegerei: typisches Signal von Leucht– oder Funkfeuern
- von mittelhochdeutsch kennunge = Erkennung, Erkenntnis
- Ableitung zum Stamm des Verbs kennen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
- [2] Funkkennung, Funkzeichen
- [1] „So lautet die Kennung eines deutschen Firefox 3.0.10 auf einem XP-Rechner etwa "Mozilla/5.0 (Windows; U; Windows NT 5.1; de; rv:1.9.0.10) Gecko/2009042316 Firefox/3.0.10", für den Internet Explorer 7 kann sie so aussehen: "Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 7.0; Windows NT 5.1)".“
- [1] „Reifen mit N- Kennung (N0, N1, N2, N3, N4) sind Reifen mit Freigaben für Porsche- Fahrzeuge.“
- [3] „Unter der Kennung eines Leuchtfeuers versteht man den typischen Verlauf von Lichterscheinung und Verdunklung des Lichtes.“
- [3, 4] „Um eine zuverlässige Identifikation zu ermöglichen, bekamen die Leuchtfeuer eine eindeutige Kennungen zugewiesen.“
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