Kläger
Substantiv, m: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m:
Singular Plural Nominativ der Kläger die Kläger Genitiv des Klägers der Kläger Dativ dem Kläger den Klägern Akkusativ den Kläger die Kläger
- Klä·ger, Plural: Klä·ger
Aussprache:
- IPA [ˈklɛːɡɐ], auch: [ˈkleːɡɐ]
- [1] Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
- veraltet:
- [2] jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
- [3] Anwalt, der für den Kläger[1] tätig wird
- [4] Akkusativ
- Das Substantiv geht auf das althochdeutsche klagāri und das mittelhochdeutsche klager und kleger (Klagender, Trauernder, Ankläger vor Gericht) zurück.
- [2] Klagender, Trauernder
- [3] Klägervertreter
- [1] Beklagter
- [1] Der Kläger muss noch den Kostenvorschuss einzahlen.
- [1] „Im folgenden Fall allerdings bekam der Kläger immerhin den Preis für den kuriosesten Gerichtsfall.“
- [2] Nach dem Tod des alten Ratsherren gingen tagelang die Kläger vor seinem Hause auf und ab.
- [3] Der Geschädigte selbst erschien nicht, aber sein Kläger war zugegen.
- [4] Der Nominativ ist der Nenner, der Genitiv Besitzer, Zeuger, der Dativ ist der Geber und der Akkusativ der Kläger.
- wo kein Kläger, da kein Richter
[1] Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
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