Kläger
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Klä·ger, Plural: Klä·ger
Aussprache:
- IPA [ˈklɛːɡɐ], auch: [ˈkleːɡɐ]
- [1] Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
- [2] veraltet: jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
- [3] veraltet: Anwalt, der für den Kläger[1] tätig wird
- [4] veraltet: Akkusativ
- Das Substantiv geht auf das althochdeutsche klagāri und das mittelhochdeutsche klager und kleger (Klagender, Trauernder, Ankläger vor Gericht) zurück.
- [2] Klagender, Trauernder
- [3] Klägervertreter
- [1] Beklagter
- [1] Der Kläger muss noch den Kostenvorschuss einzahlen.
- [1] „Im folgenden Fall allerdings bekam der Kläger immerhin den Preis für den kuriosesten Gerichtsfall.“
- [2] Nach dem Tod des alten Ratsherren gingen tagelang die Kläger vor seinem Hause auf und ab.
- [3] Der Geschädigte selbst erschien nicht, aber sein Kläger war zugegen.
- wo kein Kläger, da kein Richter
- englisch: [1] plaintiff
- französisch: [1] accusateur
- italienisch: [1] attore
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