Kläger
Substantiv, m:

SingularPlural
Nominativder Klägerdie Kläger
Genitivdes Klägersder Kläger
Dativdem Klägerden Klägern
Akkusativden Klägerdie Kläger

Worttrennung:
Klä·ger, Plural: Klä·ger
Aussprache:
IPA [ˈklɛːɡɐ], auch: [ˈkleːɡɐ]
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
  • veraltet:
[2] jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
[3] Anwalt, der für den Kläger[1] tätig wird
[4] Akkusativ
Herkunft:
Das Substantiv geht auf das althochdeutsche klagāri und das mittelhochdeutsche klager und kleger (Klagender, Trauernder, Ankläger vor Gericht) zurück.
Synonyme:
[2] Klagender, Trauernder
[3] Klägervertreter
Gegenwörter:
[1] Beklagter
Beispiele:
[1] Der Kläger muss noch den Kostenvorschuss einzahlen.
[1] „Im folgenden Fall allerdings bekam der Kläger immerhin den Preis für den kuriosesten Gerichtsfall.“
[2] Nach dem Tod des alten Ratsherren gingen tagelang die Kläger vor seinem Hause auf und ab.
[3] Der Geschädigte selbst erschien nicht, aber sein Kläger war zugegen.
[4] Der Nominativ ist der Nenner, der Genitiv Besitzer, Zeuger, der Dativ ist der Geber und der Akkusativ der Kläger.
Redewendungen:
wo kein Kläger, da kein Richter
Übersetzungen:

[1] Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt




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