Klageendung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kla·ge·en·dung, Plural: Kla·ge·en·dun·gen
Aussprache:
IPA [ˈklaːɡəʔɛndʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Grammatik, veraltet: der Akkusativ
Herkunft:
Zusammensetzung aus Klage oder klagen und Endung in der Bedeutung Kasus, Fall; buchstäbliche Übersetzung des lateinischen Wortes accusativus
Synonyme:
[1] Akkusativ, Klagefall, Kläger, Wenfall/Wen-Fall, 4. Fall
Beispiele:
[1] „Die Klageendung darfst du beim Deklinieren nicht auslassen“, mahnt der Lehrer.
[1] „Man weis nicht, ob Phlegyas die Nennendung in der einfachen Zahl, oder die Klageendung in der vielfachen Zahl ist.“ (1743)
[1] „Der Accusativ (Klageendung) zeigt die Sache unter fremden Einfluß und als leidend. Z. B. Suchet den Frieden und vermeidet den Krieg.“ (1848)
[1] „[…] denn so wohl ein wohl angebrachtes Fürwort, als eine geschickte Vermischung der Nennendung mit der Klageendung machet im Deutschen eine allerliebste Zweydeutigkeit.“
Übersetzungen:


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