Klageendung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Kla·ge·en·dung, Plural: Kla·ge·en·dun·gen
Aussprache:
- IPA [ˈklaːɡəʔɛndʊŋ]
- [1] Grammatik, veraltet: der Akkusativ
- Zusammensetzung aus Klage oder klagen und Endung in der Bedeutung Kasus, Fall; buchstäbliche Übersetzung des lateinischen Wortes accusativus
- [1] „Die Klageendung darfst du beim Deklinieren nicht auslassen“, mahnt der Lehrer.
- [1] „Man weis nicht, ob Phlegyas die Nennendung in der einfachen Zahl, oder die Klageendung in der vielfachen Zahl ist.“ (1743)
- [1] „Der Accusativ (Klageendung) zeigt die Sache unter fremden Einfluß und als leidend. Z. B. Suchet den Frieden und vermeidet den Krieg.“ (1848)
- [1] „[…] denn so wohl ein wohl angebrachtes Fürwort, als eine geschickte Vermischung der Nennendung mit der Klageendung machet im Deutschen eine allerliebste Zweydeutigkeit.“
- englisch: [1] accusative
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