Klagefall
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Herkunft:
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Substantiv, m: Worttrennung:
- Kla·ge·fall, Plural: Kla·ge·fäl·le
Aussprache:
- IPA [ˈklaːɡəfal]
- Determinativkompositum aus Klage und Fall;
- [1] Verdeutschung durch Übersetzung von lateinisch (casus) accusativus oder dem aus dem Lateinischen stammenden Fremdwort Akkusativ (bzw. Accusativ, Accusativus, Akkusativus)
- [1] Akkusativ, Wen-Fall; veraltet: Anklagefall, Klageendung, Kläger
- [1] Gebefall (= Dativ), Herkunftsfall/ Zeugefall (= Genitiv), Nehmfall (= Ablativ), Nennfall (= Nominativ), Ruffall (= Vokativ)
- [1] Es gibt auch Zeitwörter, welche in verschiedenen Bedeutungen den Klagefall mit verschiedenen Vorwörtern fordern.
- [2] Die Versicherung wird im Klagefall die anfallenden Prozesskosten tragen.
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002