Klagefall
Substantiv, m:

Worttrennung:
Kla·ge·fall, Plural: Kla·ge·fäl·le
Aussprache:
IPA [ˈklaːɡəfal]
Bedeutungen:
[1] Grammatik, veraltet: der Akkusativ
[2] Recht: Bedingung für eine Klage, Vorliegen einer Klage
Herkunft:
Determinativkompositum aus Klage und Fall;
[1] Verdeutschung durch Übersetzung von lateinisch (casus) accusativus oder dem aus dem Lateinischen stammenden Fremdwort Akkusativ (bzw. Accusativ, Accusativus, Akkusativus)
Synonyme:
[1] Akkusativ, Wen-Fall; veraltet: Anklagefall, Klageendung, Kläger
Gegenwörter:
[1] Gebefall (= Dativ), Herkunftsfall/ Zeugefall (= Genitiv), Nehmfall (= Ablativ), Nennfall (= Nominativ), Ruffall (= Vokativ)
Beispiele:
[1] Es gibt auch Zeitwörter, welche in verschiedenen Bedeutungen den Klagefall mit verschiedenen Vorwörtern fordern.
[2] Die Versicherung wird im Klagefall die anfallenden Prozesskosten tragen.



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