Klausel
Substantiv, f:

Worttrennung:
Klau·sel, Plural: Klau·seln
Aussprache:
IPA [ˈklaʊ̯zl̩]
Bedeutungen:
[1] Mathematik: Boolesche Funktion, die ausschließlich durch die disjunktive Verknüpfung von Literalen gebildet wird
[2] Recht: genau definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken oder seltener auch in Gesetzen oder Verordnungen
[3] Recht: Vermerk auf der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung durch die Justiz
[4] Österreich: Losungswort eines Sparbuches
Herkunft:
von lateinisch: clausula = Schlusssatz im 14. Jahrhundert entlehnt; zu clausus, Partizip Perfekt Passiv zum Verb claudere = schließen, zusperren gebildet, vergleiche Klause, exklusiv
Synonyme:
[1] Disjunktionsterm
[3] Vollstreckungsklausel
Beispiele:
[1] Nach dem Urteil des EuGH wird es in den Verträgen neue Klauseln bzgl. des Datenschutzstandards geben.
[2] Über einige Klauseln im Vertragsentwurf muss noch verhandelt werden.
[3] „Als allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen werden Titel, Klausel und Zustellung bezeichnet.“
[4] „Wohl sagt Stanzl, daß bei solchen Sparbüchern die Nämlichkeit der Person in der Regel dadurch nachgewiesen werde, daß bei jeder Abhebung ein bei der Eröffnung des Sparkontos vereinbartes Losungswort (die Klausel) genannt werden müsse (Stanzl, Wechsel-, Scheck- und sonstiges Wertpapierrecht, § 59 II S. 155).“
[4] „Anfang Mai 1987 übergab sie dem Beklagten, weil er ‚Geld sehen‘ und sich somit über die ‚Zahlungskräftigkeit‘ der Klägerin vergewissern wollte, ein Sparbuch mit Klausel und einem Einlagestand von 368.000 S, den sie am 15.6.1987 um 250.000 S erhöhte.“
Übersetzungen:


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