Kollegin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kol·le·gin, Plural: Kol·le·gin·nen
Aussprache:
IPA [ˌkɔˈleːɡɪn]
Bedeutungen:
[1] Frau, die im selben Beruf oder Unternehmen beschäftigt ist
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) vom Stamm des Wortes Kollege mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Arbeitskollegin, Berufskollegin, Mitarbeiterin
Beispiele:
[1] Der Finanzbeamte bearbeitet in dieser Woche ausnahmsweise die Akten seiner beurlaubten Kollegin.
[1] „Am Tag darauf wurde dieses Telefongespräch zu einer Geschichte, die Alma ihren Kolleginnen in der Pelzbearbeitung erzählte.“
[1] „Und jeden Tag hab ich ein bisschen ein schlechtes Gewissen, weil das, was die Kolleginnen wissen und können und tun, durch die Bezahlung in keiner Weise abgegolten ist.“
[1] „Die Lehrerinnen schauten ihre neue Kollegin nur an – resigniert und ein bisschen mitleidig.“
[1] „Das kann Kollegin Lotti nicht mit ansehen und bittet den Betriebsleiter um Rücknahme der Kündigung.“
Übersetzungen:


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