komplementär
Siehe auch: Komplementär
Adjektiv:

Worttrennung:
kom·ple·men·tär, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [kɔmplemɛnˈtɛːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] jemanden oder etwas ergänzend
Herkunft:
von französisch complémentaireergänzend“ entlehnt, das eine Ableitung zu (complémentErgänzung, Nachtrag“ ist; → von lateinisch complēmentum)
Synonyme:
[1] ergänzend
Beispiele:
[1] Eine ideale Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern mit komplementären Fähigkeiten zusammen.
Übersetzungen:
Komplementär
Substantiv, m:

Worttrennung:
Kom·ple·men·tär, Plural: Kom·ple·men·tä·re
Aussprache:
IPA [kɔmplemɛnˈtɛːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG)
[2] DDR: Eigentümer einer privaten Firma, die mit Staatsbeteiligung arbeitete
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Komplement mit dem Derivatem -är
Synonyme:
[1] in der Rechtssprache nicht gebräuchlich: Vollhafter, vollhaftender Gesellschafter, Kompagnon, Sozius, Teilhaber
Gegenwörter:
[1] Kommanditist
Beispiele:
[1] Die Schrott GmbH ist Komplementär der Schrott GmbH & Co KG.
[2] Der Komplementär war dem Staat als Kommanditisten weitreichend Rechenschaft schuldig.
Übersetzungen:


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