Komplizin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kom·pli·zin, Plural: Kom·pli·zin·nen
Aussprache:
IPA [kɔmˈpliːt͡sɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die sich bei einer Straftat beteiligt
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) vom Stamm des Wortes Komplize mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Helfershelferin, Kumpanin, Mittäterin
Beispiele:
[1] „Val rang mit der Erkenntnis, dass sie nun zur Komplizin beim Diebstahl von achtzehn Litern Anstrichfarbe geworden war.“
[1] „Ich wollte nicht zu seiner Komplizin werden.“



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