Komplizin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Kom·pli·zin, Plural: Kom·pli·zin·nen
Aussprache:
- IPA [kɔmˈpliːt͡sɪn]
- [1] weibliche Person, die sich bei einer Straftat beteiligt
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) vom Stamm des Wortes Komplize mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [1] Helfershelferin, Kumpanin, Mittäterin
- [1] „Val rang mit der Erkenntnis, dass sie nun zur Komplizin beim Diebstahl von achtzehn Litern Anstrichfarbe geworden war.“
- [1] „Ich wollte nicht zu seiner Komplizin werden.“
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