Konkubinat
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Kon·ku·bi·nat, Plural: Kon·ku·bi·na·te
Aussprache:
- IPA [kɔnkubiˈnaːt], [kɔŋkubiˈnaːt]
- [1] eheähnliche Lebensgemeinschaft ohne den formalen Akt der Eheschließung / ohne rechtliche Anerkennung
- von gleichbedeutend lateinisch concubinatus im 17. Jahrhundert entlehnt; zu concubina „Konkubine, Beischläferin“ gebildet; weitere Herkunft siehe Konkubine
- [1] eheähnliche Gemeinschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Ehe ohne Trauschein, wilde Ehe
- [1] „In seinem, Flamettis, Fall: wowohl, er hatte in Konkubinat gelebt.“
- [1] „Neben den im vorigen Kapitel behandelten Konkubinaten aufgrund von Eheverboten erscheinen bei einer Durchsicht der Quellen gerade bei standesungleichen Partnern sehr häufig Konkubinate anstelle einer Ehe.“
- [1] „Das Konkubinat hatte sich in den Kolonien derart etabliert, dass viele Zeitzeugen die betreffenden Frauen - besonders diejenigen, welche höheren Offizieren zugeteilt worden waren - als »Gattinnen« bezeichneten.“
- [1] „Cartouche missachtet das Sakrament der Ehe und lebt in wechselnden Konkubinaten.“
- französisch: [1] concubinage m
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