Konkubine
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kon·ku·bi·ne, Plural: Kon·ku·bi·nen
Aussprache:
IPA [kɔnkuˈbiːnə], auch: [kɔŋkuˈbiːnə]
Bedeutungen:
[1] eine Frau, die im Konkubinat lebt
[2] abwertend für Geliebte
Herkunft:
von dem lateinischen Substantiv concubina „Beischläferin“ im 15. Jahrhundert entlehnt; zu dem Verb concumbere „zusammenliegen“ gebildet; aus dem Präfix con-mit, zusammen“ und dem Verb cubare „sich hinlegen“; vergleiche Inkubation, Inkubator
Gegenwörter:
[1, 2] Ehefrau
Beispiele:
[1] „Die meisten versprachen, ihre Konkubinen wegzuschicken, einige weigerten sich.“
[1] „Ja, woher wissen sie denn, dass es sich um meine angebliche Konkubine handelt?“
[1] „1515 verkündete König Manuel I., dass sämtliche Afrikanerinnen, die man den portugiesischen Siedlern als Ehefrauen oder Konkubinen übergeben hatte, und ebenso ihre Kinder frei seien.“
Übersetzungen:


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