Kontrahentin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kon·tra·hen·tin, Plural: Kon·tra·hen·tin·nen
Aussprache:
IPA [kɔntʁaˈhɛntɪn]
Bedeutungen:
[1] eine Frau, die gegen jemanden antritt; eine Gegnerin in einer Wettkampf- oder Konfliktsituation
[2] Vertragspartnerin
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kontrahent mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Gegenspielerin, Gegnerin, Rivalin, Wettkämpferin
Beispiele:
[1] „Schließlich nahm eine Frau einen ihrer Stöckelschuhe und schlug damit ihre Kontrahentin.“
[2] „Zu bedenken sei überdies, daß der Antragsteller einen Mangel der Verfügungsmacht seiner Kontrahentin nicht habe erkennen können.“
Übersetzungen:


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