Kopfsteuer
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kopf·steu·er, Plural: Kopf·steu·ern
Aussprache:
IPA [ˈkɔp͡fˌʃtɔɪ̯ɐ]
Bedeutungen:
[1] Steuer, die pro Person in gleicher Höhe erhoben wird
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Kopf und Steuer
Beispiele:
[1] „Hunderttausende Männer müssen für die Kolonialherren schuften, um eine neu eingeführte Kopfsteuer bezahlen zu können: auf Plantagen, in Bergwerken, bei der Eisenbahn, in den Häfen, als Hausangestellte der Weißen.“
[1] „Je Tier ist eine pauschale Kopfsteuer für die Nutzung von Staatsbesitz zu entrichten.“



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