Kreistag
Substantiv, m:

Worttrennung:
Kreis·tag, Plural: Kreis·ta·ge
Aussprache:
IPA [ˈkʁaɪ̯sˌtaːk]
Bedeutungen:
[1] Politik: kommunale Volksvertretung in einem deutschen Landkreis (beziehungsweise Kreis)
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Kreis und Tag
Beispiele:
[1] Nach allen Kommunalverfassungen in Deutschland ist der Kreistag stets das Hauptorgan des Landkreises.
[1] Die Mitglieder des Kreistages treffen sich einmal im Jahr zu einem gemeinsamen Ausflug.



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