Kriegsrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Kriegs·recht, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈkʁiːksˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] völkerrechtliche Grundsätze, die während des Krieges für die kriegführenden Staaten untereinander sowie gegenüber neutralen Staaten gelten, Normen, an die man auch im Kriegszustand gebunden ist
[2] schärfste Form des Ausnahmezustandes für ein Land
Herkunft:
Determinativkompositum aus Krieg, Fugenelement -s und Recht
Beispiele:
[1] Das Kriegsrecht beinhaltet die strenge Anweisung, Kriegshandlungen nur gegen militärische Objekte zu richten.
[1] „Rund 7000 Widerstandskämpfer aus ganz Europa fielen diesem Kommando bis Kriegsende gegen alle Regeln des Kriegsrechts zum Opfer.“
[2] Am 13.12.1981 wurde über Polen das Kriegsrecht verhängt, um einem Einmarsch von WAPA-Truppen vorzubeugen.
[2] „Die Regierung sucht nach Auswegen aus der Krise, verhängt das Kriegsrecht und macht Zugeständnisse.“
Übersetzungen:


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