Kriegsrecht
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Kriegs·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ˈkʁiːksˌʁɛçt]
- [1] völkerrechtliche Grundsätze, die während des Krieges für die kriegführenden Staaten untereinander sowie gegenüber neutralen Staaten gelten, Normen, an die man auch im Kriegszustand gebunden ist
- [2] schärfste Form des Ausnahmezustandes für ein Land
- Determinativkompositum aus Krieg, Fugenelement -s und Recht
- [1] Das Kriegsrecht beinhaltet die strenge Anweisung, Kriegshandlungen nur gegen militärische Objekte zu richten.
- [1] „Rund 7000 Widerstandskämpfer aus ganz Europa fielen diesem Kommando bis Kriegsende gegen alle Regeln des Kriegsrechts zum Opfer.“
- [2] Am 13.12.1981 wurde über Polen das Kriegsrecht verhängt, um einem Einmarsch von WAPA-Truppen vorzubeugen.
- [2] „Die Regierung sucht nach Auswegen aus der Krise, verhängt das Kriegsrecht und macht Zugeständnisse.“
- englisch: [1] right of war
- französisch: [1] droit de guerre
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