künden
Verb:

Flexion

Worttrennung:
kün·den, Präteritum: kün·de·te, Partizip II: ge·kün·det
Aussprache:
IPA [ˈkʏndn̩]
Bedeutungen:
[1] gehoben: eine Aussage über etwas machen (manchmal auch auf indirekte Art und Weise)
[2] schweizerisch: kündigen
Herkunft:
vom Adjektiv kund
Gegenwörter:
[1] verschweigen
Beispiele:
[1] Der Bote kündete von der baldigen Ankunft der Reisenden.
[1] Sein Auftreten kündet von ungeheurem Selbstbewusstsein.
[1] „Angeblich hatte ihr ursprünglicher Name für das Studio nicht ganz jenen Klang, der in den Ohren von Hollywood von zukünftigem Starruhm kündete, und die PublicityAbteilung hatte ein bißchen gezaubert.“
[2] Der Chef kann mir jetzt nicht künden, weil ich ja ein Arztzeugnis habe.



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