Kurator
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ku·ra·tor, Plural: Ku·ra·to·ren
Aussprache:
IPA [kuˈʁaːtoːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] früher, nach bürgerlichem Recht: Vormund oder Pfleger
[2] früher, nach dem Verwaltungsrecht: Aufsichtsbeamter im Bildungswesen, dort vor allem an Universitäten oder auch der Verwalter einer Stiftung
[3] Museumsbetrieb: Person, die die Verantwortung für eine Sammlung, eine Ausstellung oder ein Projekt hat
[4] Österreich: Treuhänder
Herkunft:
von lateinisch curatorPfleger, Vertreter, Vormund“ im 16. Jahrhundert entlehnt, aus dem Verb curare „Sorge tragen, pflegen
Synonyme:
[1] Pfleger, Vormund
[2] Aufsichtsbeamter, Bevollmächtigter, Verwalter
[3] Bevollmächtigter, Kustos, Verantwortlicher
[4] Treuhänder
Beispiele:
[1] Für den elternlosen jungen Grafen wurde ein Kurator bestimmt.
[2] Der Kurator der Bodenwaldstiftung hat die Stipendiaten ausgewählt.
[3] Der Kurator sprach mit dem Museumsdirektor über die Schwerpunkte der kommenden Ausstellung.
[4] Wenn in Österreich jemand ohne Erben stirbt, wird ein Kurator eingesetzt.
Übersetzungen:


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