Kurfürstentum
Substantiv, n:

Worttrennung:
Kur·fürs·ten·tum, Plural: Kur·fürs·ten·tü·mer
Aussprache:
IPA [ˈkuːɐ̯ˌfʏʁstn̩tum]
Bedeutungen:
[1] Herrschaftsgebiet eines Kurfürstens (lat.: princeps elector imperii oder elector). Unter Kurfürstentümern verstand man bis zur Auflösung des Heiligen römischen Reiches deutscher Nationen 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstände mit einem Kurfürsten als Oberhaupt.
Herkunft:
mittelhochdeutsch: kurvürstentuom ; Ableitung vom Substantiv Kurfürst mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -tum und zusätzlichem Fugenelement -en
Beispiele:
[1] Kurfürstentümer waren im Heiligen Römischen Reich nach der Goldenen Bulle: Kurmainz, Kurköln, Kurtrier, Kurböhmen, Kursachsen sowie Kurbrandenburg.
[1] „Das Kurfürstentum Sachsen hatte in Seumes Geburtsjahr rund 1 635 000 Einwohner, 50000 weniger als vor dem Siebenjährigen Krieg.“
[1] „Im geistlichen Kurfürstentum Köln hatten inzwischen ebenfalls die Hexenprozesse sich zu häufen begonnen.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch